Küche
Im Cham Home steht das gemeinschaftliche Leben im Mittelpunkt.
Die großzügige Gemeinschaftsküche bildet das Herz des Hauses – ein Ort der Begegnung und des Austauschs.
Ausgestattet mit einem großen Holztisch und zwei passenden Bänken, allen wesentlichen Küchenutensilien, modernen Geräten und ausreichend persönlichem Stauraum für alle Bewohner, bietet sie beste Voraussetzungen für gemeinsames Kochen und Genießen.
Küchenausstattung
Zur Ausstattung gehören beispielsweise Kochgeschirr, Backofen, Kühlschrank, Spülmaschine, Geschirr, Besteck und Küchenwerkzeuge und ein Kaffeevollautomat.
Badezimmer
Im Cham Home stehen auf beiden Etagen jeweils ein modern saniertes Gemeinschaftsbad zur Verfügung.
Das Badezimmer im ersten Obergeschoss bietet ausreichend Platz für ein WC, einen großzügigen Waschtisch mit viel Ablagefläche sowie eine moderne Dusche in einem separaten Bereich. Die Waschmaschine, die allen Bewohnern zur Verfügung steht, ist ebenfalls hier untergebracht.
Das Badezimmer im zweiten Obergeschoss befindet sich direkt am oberen Treppenabsatz. Auch hier finden sich ein großer Waschtisch, WC und eine moderne Dusche.
Rücksichtnahme und Kommunikation
Die Nutzung eines Gemeinschaftsbadezimmers erfordert natürlich Rücksichtnahme und Kompromisse. Hier helfen abgestimmte Regeln und ein faires Miteinander.
Wäscheraum
Eine Waschmaschine befindet sich im Badezimmer im ersten Stock des Hauses. Sie kann von allen Bewohnern genutzt werden. Der Bereich zum Trocknen der Wäsche findet sich im Keller. Die Bewohner der beiden Balkonzimmer können natürlich ihre Wäsche auch dort zum Trocknen aufhängen.
Textilreinigung
Wer nicht selbst waschen will: Textilreinigungen sind fußläufig erreichbar.
Fahrrad- und Abstellkeller
Wer kein eigenes Auto hat und dennoch mobil sein will, kann sich unser Hausfahrrad – ein E-Bike von Gazelle mit dem Namen »Miss Grace« – ausleihen.
Im Keller und im Speicher des P16 stehen großzügige Abstellflächen zur Verfügung, ideal für große Gepäckstücke, eigene Fahrräder oder Sportgeräte.
Keller und Speicher
Das Abstellen von Fahrrädern und anderen Gegenständen im Hausflur oder im Treppenhaus ist leider nicht zulässig, da dies die Sicherheit und den Fluchtweg beeinträchtigen würde.